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2.5 Vorzeitige Rückzahlung

Die durch § 6 Darlehensverordnung geschaffene Möglichkeit, Nachlässe wegen vorzeitiger Ablösung der Darlehens(rest)schuld zu gewähren, ist eine sozialpolitisch problematische Regelung. Die Rückzahlungsbereitschaft mit einem besonderen Anreiz zu fördern, ergibt eine zusätzliche Benachteiligung für BAföG-Em­pfänger­Innen, die über die dazu notwendigen finanziellen Mittel nicht verfügen. Viele Betroffene sind doppelt benachteiligt, wenn sie zum einen sowieso schon einen hohen Darlehensbetrag zurückzuzahlen haben, zum anderen jedoch einen erheblichen Schuldenerlass durch vorzeitige Rückzahlung nicht für sich in Anspruch nehmen können.

Hinzu kommt, dass nicht generell der gleiche Darlehensnachlass in Prozent bei vorzeitiger Rück­­zahlung des Darlehens gewährt wird, sondern lediglich gestaffelte Nachlasssätze zwischen 5 % und 38 %. Die Höhe des Nachlasses richtet sich ausschließlich nach der Höhe des Ablösungsbetrages. Je geringer der Ablösungsbetrag ist, desto geringer ist auch der Nachlass.

Die Tabelle mit den seit April 2020 gültigen Nachlasssätzen findest du hier. Neu ab April 2020 werden bei einem Antrag auf vorzeitige Rückzahlung auch laufende Freistellungen von der Rückzahlungsverpflichtung berücksichtigt - und mindern den Nachlass.1) [Dieser Aspekt ist von besonderer Bedeutung für Betroffene, die zum (bereits feststehenden) Ende ihres Tilgungszeitraumes den Nachlass „mitnehmen“ wollen: alle Restmonate(-Raten) für die eine laufende Freistellung bestand, werden nicht mehr zur „Restschuld“ gezählt, also beim Gesamtbetrag nicht berücksichtigt.]

Die nur bis März 2020 gültigen Sätze aus dokumentarischen Gründen noch hier.

Ein Nachlass wegen vor­zeitiger Rückzahlung eines Teilbetrages des noch ausstehenden Darlehens kommt für Beträge von mindestens 500 EUR in Betracht.

Die Infoseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) ist seit August 2018 nicht mehr so gut wie zuvor: es muss deutlich der Unterschied zwischen 'noch nicht fälligen Darlehen' sowie der 'Teilablösung' und der 'Ablösung einer Restschuld' beachtet werden. Klarheit schafft hier nur der Antrag auf vorzeitige Rückzahlung beim BVA: über offene Summen, mögliche Erlassquote und Fälligkeit(stermin) des Rückzahlungsbetrages.

Wir möchten zudem auf den wichtigen Aspekt hinweisen, dass in der Frage eines Nachlasses wegen vorzeitiger Rückzahlung während des gesamten Tilgungszeitraums (20 Jahre - bzw. max. 30 Jahre inkl. Zeiten der Freistellung nach „altem Recht“) kein Grund zur Eile besteht, obwohl der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid Gegenteiliges suggeriert(e): Es steht dir jederzeit während des Tilgungszeitraumes frei, auf Antrag einen Nachlass wegen vorzeitiger Ablösung des (gesamten) Darlehens zu bekommen, wenn du dies wünschst und dazu in der Lage bist!

Es ist demnach zum Beispiel möglich, mehrere Jahre wegen geringen Einkommens von der Rückzahlung freigestellt gewesen zu sein und dann erst das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen, um einen entsprechenden Nachlass zu erhalten.

Genausogut ist es möglich, zunächst mit der Ratenzahlung zu beginnen, den Verlauf der politischen Entwicklung um die BAföG-Volldarlehensregelung abzuwarten und erst im Falle einer unveränderlichen rechtlichen Lage oder wegen besonderer persönlicher Umstände die Darlehensrestschuld vorzeitig abzulösen, um einen (allerdings gegebenenfalls etwas geringer gewordenen) Nachlass zu bekommen.

Die wirtschaftliche, aber auch persönliche Entwicklung der nächsten Jahre lässt sich nicht vorhersagen. So erleben wir es häufig, dass Betroffene durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder andere sogenannte 'Schicksalsschläge' in finanzielle Not geraten und dann die Summe, die sie vorzeitig zurückgezahlt haben (und zum Teil vorher bei Verwandten oder Banken geliehen haben), gut gebrauchen könnten.

NB: Der Nachlass ist eine Option des BAföGs, nicht jedoch der Stundung nach BHO.

Bis 2011 erwähnten wir zwei Punkte, die vielen Betroffenen nicht mehr relevant erscheinen:

Auch in den Fällen, in denen das dazu nötige Kapital vorhanden ist, empfehlen wir die vorzeitige Rückzahlung aus mehreren Gründen nicht.

Wer sich diesen fragwürdigen finanziellen Vorteil verschaffen will, macht seinen Protest dadurch nicht glaubwürdiger. Außerdem ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung einmal vereinnahmte Gelder wieder herausrückt (auch im Falle einer Änderung der Gesetzeslage).

Darüber hinaus sollte immer überlegt werden, ob eine langfristige Geldanlage über den Tilgungszeitraum lukrativer ist, als die 'Rendite', die der Staat bei einer vorzeitigen Rückzahlung gewährt. Infos hierzu veröffentlichte zum Beispiel die Stiftung Warentest.

Der folgende Absatz ist ungültig ab 01.01.2010, seit der Teilerlass wegen Kinderbetreunng nicht mehr möglich ist:

Nicht wenige Frauen werden einige Zeit oder Jahre nach Ihrer vorzeitigen Rückzahlung Mutter und hätten dann unter Umständen bis zu zehn Jahre ihre Darlehensraten als Teilerlass wegen Kinderbetreuung erlassen bekommen können (vgl. 2.2). Dies trifft natürlich auch für Väter zu.

Unverändert gilt aber:

In jedem Fall empfehlen wir dir, nach dem Eintreffen des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides gelassen zu bleiben und dich nicht durch den suggerierten Termindruck für eine vorzeitige Rückzahlung zu einer möglicherweise übereilten Entscheidung hinreißen zu lassen.

Stand dieser (einzelnen) Seite: 02.04.2020

1)
§ 6 Abs. 2 Satz 3 der Darlehensverordnung: „Soweit ein Teil einer Rückzahlung, die nach dem 31. März 2020 vorzeitig geleistet wurde, auf Tilgungsraten entfällt, die zu diesem Zeitpunkt lediglich wegen vorausgegangener Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung nach § 18a Absatz 1 des Gesetzes noch nicht fällig waren, sind diese Tilgungsraten für die Bemessung des Nachlasses nicht zu berücksichtigen.“
vorzeitige_rueckzahlung.txt · Zuletzt geändert: 2023-02-16 18:45 von bafoegini

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